top of page

Entscheidung der Woche

Eine Woche – Eine Entscheidung – Eine Seite. Unter diesem Motto stellen wir auf einer DIN A4 Seite wöchentlich eine prüfungsrelevante Entscheidung vor. Abwechselnd in den drei großen Rechtsgebieten, mit Vertiefungshinweisen, Aktenzeichen & Fundstelle sowie schematischer Eingliederung in eine gutachterliche Prüfung.

Marie Rennebaum

Ein bedingter Tötungsvorsatz liegt vor, wenn der Täter den Tod eines anderen als mögliche Folge seines Handelns erkennt und diesen billigt oder sich zumindest damit abfindet. Gleichgültigkeit gegenüber dem möglichen Tod kann hierfür ausreichend sein.

Entscheidung der Woche 03-2025 (SR)

Marie-Christin Runkel

Die Leitung des Tieres durch den Menschen schließt spezifische Tiergefahren nicht zwangsläufig aus.

Entscheidung der Woche 02-2025 (ZR)

Patricia Moreno Blanco

Der Anspruch auf existenzsichernde Leistungen zielt darauf ab, die menschenwürdige Existenz von Personen zu sichern, die dazu nicht in der Lage sind. Er besteht nicht, wenn die Bedürftigkeit durch eine Erwerbstätigkeit behoben werden kann, wovon beim Bezug einer Ausbildungsförderung gemäß dem BAföG zunächst ausgegangen werden kann.

Entscheidung der Woche 01-2025 (ÖR)

Anna Bredemeier

Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zu dessen Tötung ausnutzt. Ohne Bedeutung ist dabei, ob das Opfer die Gefährlichkeit des drohenden Angriffs in ihrer vollen Tragweite überblickt.

Entscheidung der Woche 52-2024 (SR)

Chiara Schoop

Ein Fitnessstudio-Betreiber verletzt nicht die Verkehrssicherungspflicht, wenn eine Slackline in einer auffälligen, signalroten Farbe in einem Freestyle-Bereich gespannt ist und ein durchschnittlich aufmerksamer Kunde sie erkennen kann.

Entscheidung der Woche 51-2024 (ZR)

Hendrik Stottmann

Die Rechtswidrigkeit eines unbefristeten Hausverbots führt dann nicht zu einer Verletzung des Betroffenen in seinen Rechten, wenn das Hausverbot nachträglich beanstandungsfrei befristet wird und der davor liegende zu beanstandende Rechtswidrigkeitszeitraum in den Zeitraum der nachträglichen Befristung fällt.

Entscheidung der Woche 50-2024 (ÖR)

Adina Sophie Hauck

Mehrere Angriffe auf die Willensentscheidung eines Opfers können als einheitliche Tat bewertet werden, wenn sie demselben Ziel dienen.

Entscheidung der Woche 49-2024 (SR)

Tim Nix

In den Fällen des § 312j Abs. 3 S. 2 BGB muss der Verbraucher aus der Bildschirmmaske, in der die Bestell-Schaltfläche enthalten ist, ersehen können, für welche Leistung des Unternehmers er eine Zahlungspflicht eingeht.

Entscheidung der Woche 48-2024 (ZR)

Pierre Watermann

Die Füllmenge einer Fertigpackung ist nach den § 42ff. MessEG, sowie der auf § 44 MessEG beruhenden Fertigpackungsverordnung zu bestimmen, mit denen die Vorgaben der Richtlinien 76/211/EWG umgesetzt worden sind. Nach dieser weiterhin maßgeblichen Richtlinie ist unter Füllmenge die Erzeugnismenge zu verstehen, die die Fertigpackung tatsächlich enthält.

Entscheidung der Woche 47-2024 (ÖR)

Marie Suong Müller

Die Gefährlichkeit der Tathandlung und der Grad der Wahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts sind keine allein maßgeblichen Kriterien für die Entscheidung, ob ein Täter mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat; vielmehr kommt es auch bei besonders gefährlichen Handlungen auf die Umstände des Einzelfalls an.

Entscheidung der Woche 46-2024 (SR)
bottom of page