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Entscheidung der Woche

Eine Woche – Eine Entscheidung – Eine Seite. Unter diesem Motto stellen wir auf einer DIN A4 Seite wöchentlich eine prüfungsrelevante Entscheidung vor. Abwechselnd in den drei großen Rechtsgebieten, mit Vertiefungshinweisen, Aktenzeichen & Fundstelle sowie schematischer Eingliederung in eine gutachterliche Prüfung.

Clara Kittelmann

Als Anstifter macht sich gem. § 26 StGB strafbar, wer einen anderen vorsätzlich zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt und dabei die vorsätzliche Begehung der Haupttat durch den Haupttäter und das Hervorrufen des Tatentschlusses des Haupttäters durch ihn selbst zumindest für möglich hält und billigend in Kauf nimmt.

Entscheidung der Woche 09-2025 (SR)

Michel Annink

Sichert ein Kfz-Halter das von ihm gehaltene Fahrzeug nicht ausreichend gegen Diebstahl, haftet er für Schäden aus einem Unfall während einer Schwarzfahrt.

Entscheidung der Woche 08-2025 (ZR)

Janek Alexander Steinert

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG schützt die Verbreitung von Meinungen und Tatsachen unabhängig von Form und Kommunikationsmittel.
Auch Werturteile sind grundrechtlich geschützt, dieser Schutz erstreckt sich auch auf Aussagen die polemisch oder verletzend sind.

Entscheidung der Woche 07-2025 (ÖR)

Morris Timme

"K.O.-Tropfen können nicht als Werkzeug im Sinne von strafrechtlichen Vorschriften verstanden werden, ohne die von Art. 103 Abs. 2 GG vorgegebene Wortlautgrenze zu verletzen.

Entscheidung der Woche Woche 06-2025 (SR)

Shabnam Suleymanli

Ein Vertrag über die individuelle Planung, Erstellung und den Einbau einer hochwertigen Einbauküche kann als gemischter Vertrag mit bauvertraglichem Schwerpunkt einzuordnen sein.

Entscheidung der Woche 05-2024 (ZR)

Gabriel Felix Gruber

Öffentlich-rechtliche Gebühren sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für individuell zurechenbare Leistungen auferlegt werden und dazu dienen, deren Kosten ganz oder teilweise zu decken oder Vorteile auszugleichen.

Entscheidung der Woche 04-2025 (ÖR)

Marie Rennebaum

Ein bedingter Tötungsvorsatz liegt vor, wenn der Täter den Tod eines anderen als mögliche Folge seines Handelns erkennt und diesen billigt oder sich zumindest damit abfindet. Gleichgültigkeit gegenüber dem möglichen Tod kann hierfür ausreichend sein.

Entscheidung der Woche 03-2025 (SR)

Marie-Christin Runkel

Die Leitung des Tieres durch den Menschen schließt spezifische Tiergefahren nicht zwangsläufig aus.

Entscheidung der Woche 02-2025 (ZR)

Patricia Moreno Blanco

Der Anspruch auf existenzsichernde Leistungen zielt darauf ab, die menschenwürdige Existenz von Personen zu sichern, die dazu nicht in der Lage sind. Er besteht nicht, wenn die Bedürftigkeit durch eine Erwerbstätigkeit behoben werden kann, wovon beim Bezug einer Ausbildungsförderung gemäß dem BAföG zunächst ausgegangen werden kann.

Entscheidung der Woche 01-2025 (ÖR)

Anna Bredemeier

Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zu dessen Tötung ausnutzt. Ohne Bedeutung ist dabei, ob das Opfer die Gefährlichkeit des drohenden Angriffs in ihrer vollen Tragweite überblickt.

Entscheidung der Woche 52-2024 (SR)
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