Entscheidung der Woche
Eine Woche – Eine Entscheidung – Eine Seite. Unter diesem Motto stellen wir auf einer DIN A4 Seite wöchentlich eine prüfungsrelevante Entscheidung vor. Abwechselnd in den drei großen Rechtsgebieten, mit Vertiefungshinweisen, Aktenzeichen & Fundstelle sowie schematischer Eingliederung in eine gutachterliche Prüfung.
Clara Kittelmann
Als Anstifter macht sich gem. § 26 StGB strafbar, wer einen anderen vorsätzlich zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt und dabei die vorsätzliche Begehung der Haupttat durch den Haupttäter und das Hervorrufen des Tatentschlusses des Haupttäters durch ihn selbst zumindest für möglich hält und billigend in Kauf nimmt.
Patricia Moreno Blanco
Der Anspruch auf existenzsichernde Leistungen zielt darauf ab, die menschenwürdige Existenz von Personen zu sichern, die dazu nicht in der Lage sind. Er besteht nicht, wenn die Bedürftigkeit durch eine Erwerbstätigkeit behoben werden kann, wovon beim Bezug einer Ausbildungsförderung gemäß dem BAföG zunächst ausgegangen werden kann.