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Entscheidung der Woche

Eine Woche – Eine Entscheidung – Eine Seite. Unter diesem Motto stellen wir auf einer DIN A4 Seite wöchentlich eine prüfungsrelevante Entscheidung vor. Abwechselnd in den drei großen Rechtsgebieten, mit Vertiefungshinweisen, Aktenzeichen & Fundstelle sowie schematischer Eingliederung in eine gutachterliche Prüfung.

Anna Lange

Auch nach Wegfall des § 217 StGB a.F. beginnt bei regulärem Verlauf die Geburt und damit der Anwendungsbereich der §§ 211 ff. StGB mit dem Einsetzen der Eröffnungswehen (amtlicher Leitsatz).

Entscheidung der Woche 43-2024 (SR)

Maximilian Lotz

Zur Reichweite der Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs nach § 7 Abs. 1 StVG bei einem Fahrzeugbrand.

Entscheidung der Woche 42-2024 (ZR)

Maximilian Moll

Jenseits der spezifischen Statusrechte der Abgeordneten aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG und daraus abgeleitet der Fraktionen gilt der Grundsatz der formalen Gleichheit. Daraus leitet sich ein Recht auf Gleichbehandlung ab.

Entscheidung der Woche 41-2024 (ÖR)

Laura Bock

Eine tatrichterliche Beweiswürdigung zum Vorwurf eines
vorsätzlichen Tötungsdelikts ist lückenhaft, wenn der Nachweis
des konkreten Ursachenzusammenhangs zwischen der
Tathandlung und dem Tod des Geschädigten im Ergebnis
maßgeblich auf die Wiedergabe der äußeren Geschehensabfolge
durch den Angeklagten gestützt wird, dabei aber offenbleibt, auf
welcher Tatsachengrundlage der Angeklagte selbst zu dieser
Einschätzung gelangt ist.

Entscheidung der Woche 40-2024 (SR)

Kevin Schmolowski

Haben die Parteien eines Kaufvertrags eine Beschaffenheit der Kaufsache iSv § 434 Abs. 1 S. 1 BGB aF vereinbart, ist ein daneben vereinbarter allgemeiner Haftungsausschluss für Sachmängel dahin auszulegen, dass er nur für Mängel nach § 434 Abs. 1 S. 2 BGB aF gelten soll.

Entscheidung der Woche 39-2024 (ZR)

Laura Minneker

Bei der Anwendung der § 185 ff. StGB verlangt Art. 5 Abs. 1 S. 1 eine Ermittlung des Sinns der infrage stehenden Äußerungen.

Entscheidung der Woche 38-2024 (ÖR)

Cora Strecker

§ 239a StGB schützt nicht nur die Willensfreiheit des Genötigten vor einer besonders verwerflichen Nötigung, sondern auch dessen körperliche Integrität.

Entscheidung der Woche 37-2024 (SR)

Marie-Christin Runkel

Die Verjährungsfrist für synallagmatisch verbundene Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis beginnt erst mit der Fälligkeit des jeweiligen Anspruchs.

Entscheidung der Woche 36-2024 (ZR)

Janek Alexander Steinert

Art. 13 Abs. 1 GG garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung. In diese grundrechtlich geschützte persönliche Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein.

Entscheidung der Woche 35-2024 (ÖR)

Johanna Lange

Die Pflicht, den Angreifer so weit zu schonen, wie dies im Rahmen einer effektiven Verteidigung möglich ist, ist nicht nur bei der Wahl des Mittels als solchem zu beachten, sondern auch bei der konkreten Ausgestaltung des Einsatzes des Mittels einschließlich dessen Intensität und Dauer.

Entscheidung der Woche 34-2024 (SR)
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